Hinweise zu unseren Ausbildungen, Seminaren, Fortbildungen und Events
1. Empfehlung einer Seminar-Versicherung / Hinweise zu Fördermöglichkeiten
(1) Ist der Teilnehmer wegen Krankheit oder eines anderen unvorhergesehenen Ereignisses an der Teilnahme an dem vereinbarten Kurstermin verhindert (bei Präsenzausbildungen), entfällt hierdurch nicht die Pflicht zur Entrichtung der geschuldeten Kursgebühr. Der Teilnehmer hat den Hinderungsgrund in geeigneter Form (z.B. ärztliches Attest) dem Anbieter unverzüglich nachzuweisen. Nach erfolgtem Nachweis wird der Anbieter dem Teilnehmer einen neuen Termin zur Teilnahme zuweisen, den der Teilnehmer wahrzunehmen hat. Alternativ kann in Absprache mit dem Anbieter ein individueller Teilnahmetermin vereinbart werden. Im Falle der Umbuchung auf einen neuen Termin ändert sich die Fälligkeit der Vertragsgebühren nach nicht.
(2) Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er zur Absicherung seiner Zahlungsverpflichtung (Zahlung der Kursgebühr) gegenüber dem Anbieter im Falle der Nichtinanspruchnahme des Kurses die Möglichkeit des Abschlusses einer so genannten „Seminar-Versicherung“ hat. Der Teilnehmer ist für den Abschluss einer solchen “Seminar-Versicherung“ bei einem Drittanbieter (Versicherer) selbst verantwortlich. Die Kosten für eine solche „Seminar-Versicherung“ mit einem Drittanbieter, sind in den Teilnahmegebühren des Anbieters nicht enthalten und mithin durch den Teilnehmer gegenüber dem Versicherungsvertragsanbieter eigenständig zu tragen. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er insbesondere keine Gewähr dafür übernimmt, dass eine durch den Teilnehmer abgeschlossene „Seminar-Versicherung“ Erstattungen leistet. Ob und in welchen Fällen eine „Seminar-Versicherung“ das Zahlungsrisiko des Kunden deckt, hat der Kunde eigenständig zu prüfen.
(3) Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, die Ausbildungen, Seminare etc. durch eine geeignete Förderstelle fördern bzw. bezuschussen zu lassen (Arbeitsagenturen, JobCenter, ESF, Bildungsgutschein etc.). Ob, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen der Teilnehmer eine Förderung durch die Arbeitsagenturen, JobCenter, ESF, Bildungsgutschein etc. erhält, hängt alleine von den für den Teilnehmer zuständigen Förderstelle ab, die die Förderung genehmigen oder ablehnen können. Die Förderfähigkeit kann daher ausdrücklich NICHT durch den Anbieter garantiert werden. Auch kommt es auf die individuelle Situation des jeweiligen Teilnehmers an, ob dieser für die Arbeitsagenturen, JobCenter, ESF, Bildungsgutschein etc. förderfähig im Rahmen der z.B. oben angegebenen Maßnahmen ist und/oder ausreichend Fördergelder vorhanden sind. Der Teilnehmer nimmt dieses zur Kenntnis und versichert zusätzlich, dass er die vollen Kosten der Ausbildung unabhängig einer bewilligten Förderung an den Anbieter fristgerecht zahlen wird. Aber auch, wenn eine Förderung zustande kommen sollte, dann jedoch die Förderstelle den Förderbetrag reduziert oder sogar komplett ablehnt, versichert der Teilnehmer, die vollen Kosten der Ausbildung selbst zu tragen.
2. Zertifikate / Urkunden
(1) Dem Teilnehmer können im Rahmen der durch den Anbieter veranstalteten Kurse Teilnahmenachweise in Form von Zertifikaten bzw. Urkunden ausgestellt werden. Voraussetzung der Zertifikats- sowie Urkundenerteilung ist in jedem Fall die vorhergehende vollständige Absolvierung des jeweiligen Zertifikats- bzw. Urkundenkurses.
(2) Diese durch den Anbieter vergebenen Auszeichnungen (Berufsbezeichnungen, Urkunden, Zertifikate u.ä.) stellen lediglich anbieterinterne Qualifikationen dar.
3. Hinweise / besondere Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die bei dem Anbieter absolvierten Kurse nicht zur Vornahme von medizinischen Heilbehandlungen an Patienten oder Kranken berechtigen. Alle Kurse des Anbieters vermitteln Inhalte und Fertigkeiten, die präventiv (vorbeugend), kosmetisch oder wohltuend ausgerichtet sind (Wellnessbereich).
(2) Teilnahme-Zertifikate und Urkunden berechtigen den Teilnehmer insbesondere nicht zur Erteilung oder Abrechnung von ärztlich rezeptierten Heilbehandlungen. Die Verwendung der durch den Anbieter vergebenen Auszeichnungen außerhalb des Schulungszentrums des Anbieters liegt in alleiniger Verantwortung des Teilnehmers. Der Teilnehmer stellt den Anbieter in diesem Zusammenhang von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der vergebenen Auszeichnungen durch den Teilnehmer gegenüber Dritten bzw. dem Anbieter entstehen.
(3) Teilnehmer sind aufgrund erfolgreicher Kursteilnahme und erhaltener Auszeichnungen nicht zur Führung gesetzlich geschützter Berufsbezeichnungen wie z.B. „Masseur/in", „Masseur/in und med. Bademeister/in", „Physiotherapeut/in" bzw. „Krankengymnast/in" berechtigt.
(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle erlernten und angewandten Techniken im Rahmen der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ausschließlich wellnessorientiert und präventiv durchzuführen/einzusetzen.
(5) Über die in diesen Ziffern getroffenen Regelungen hinaus weist der Anbieter insbesondere darauf hin, dass für die Anerkennung von durch den Anbieter erteilten Berufsbezeichnungen, Urkunden und Zertifikaten durch Dritte keine Garantie übernommen wird. Der Teilnehmer hat sich im Zweifel schon vor Kursanmeldung über die insbesondere rechtliche Anerkennungsfähigkeit der vergebenen Berufsbezeichnungen, Urkunden und Zertifikaten des Anbieters sowie über die Eignung der Kursinhalte für die vom Teilnehmer beabsichtigten und mit der Teilnahme verbundenen Zwecke (z.B. Berufsaufnahme, Stellenbewerbung) bei den maßgeblichen Stellen und Behörden zu informieren. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Ausbildungs- und Abschlussbezeichnungen sowie Titel der Ausbildungen/Fortbildungen/Fachqualifikationen/Kurse jederzeit aus rechtlichen und/oder wettbewerbstechnischen Gründen anzupassen bzw. zu verändern und/oder zu ergänzen, soweit dies für den Teilnehmer zumutbar ist.
(6) Die durch den Anbieter u.a. auch verwendete Bezeichnung „Medizinisch geprüft…" bezieht sich auf die durch die anbieterintern angebotenen „Zertifikats-Abschlussprüfungen". Diese Prüfungen unterliegen der Verantwortlichkeit der für und in Zusammenarbeit mit dem Anbieter freiberuflich tätigen Therapeuten/Trainern.
(7) Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach Absolvierung des Kurses insbesondere keine irreführende Werbung betreiben darf, die dazu führt, dass der Teilnehmer mit staatlich anerkannten Berufen verwechselt und/oder verglichen wird (z.B. „Arzt/in", „Heilpraktiker/in", „Masseur/in", „Krankengymnast/in", „Physiotherapeut/in") und/oder dass der Eindruck erweckt wird, der Teilnehmer habe eine staatliche Anerkennung erhalten und/oder eine akademische Ausbildung absolviert. In diesem Zusammenhang stellt der Teilnehmer den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die sich insbesondere aus rechtswidrigen Handlungen des Teilnehmers ergeben, wobei diese Freistellungsverpflichtung auch die Verpflichtung umfasst, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten, vollständig freizustellen.
4. Urheberrechte
Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche während der Kursteilnahme erhaltenen Skripte, Kursunterlagen sowie Urkunden und Zertifikate den Bestimmungen des geltenden Urheberrechts unterliegen.