Betreuungskraft Gehalt: Was Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter verdienen
Betreuungskräfte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen verdienen in Vollzeit mindestens rund 2.860 Euro brutto im Monat – das ergibt sich aus dem Pflegemindestlohn, der seit dem 1. Juli 2026 bei 16,52 Euro je Stunde liegt. Üblich sind je nach Träger und Erfahrung 2.400 bis 3.200 Euro; mit einer anerkannten einjährigen Ausbildung greift eine höhere Stufe. Die meisten arbeiten allerdings in Teilzeit, sodass tatsächlich oft 1.400 bis 2.100 Euro auf der Abrechnung stehen. Dieser Ratgeber zeigt die gesetzliche Untergrenze, die üblichen Spannen und die Wege zu mehr Einkommen.
Key Facts – Gehalt als Betreuungskraft und Alltagsbegleiter
- Gesetzliche Untergrenze: 16,52 Euro je Stunde seit 1. Juli 2026 (Pflegemindestlohn)
- Vollzeit: mindestens rund 2.860 Euro brutto, üblich 2.400 bis 3.200 Euro
- Teilzeit ist der Regelfall: tatsächlich stehen oft 1.400 bis 2.100 Euro auf der Abrechnung
- Höhere Stufe: 17,80 Euro je Stunde mit anerkannter einjähriger Ausbildung
- Qualifikation: für § 43b SGB XI gelten verbindliche Richtlinien mit 160 Unterrichtsstunden und Praktika
- Selbstständig: in der Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag, mit landesrechtlichen Auflagen
Was eine Betreuungskraft verdient
Anders als in den meisten Wellness- und Gesundheitsberufen gibt es hier eine harte gesetzliche Untergrenze. Betreuungskräfte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen fallen unter den Pflegemindestlohn, und der ist bundesweit einheitlich geregelt. Das macht die Verdienstfrage ungewöhnlich gut beantwortbar.
| Beschäftigung | Brutto im Monat | Etwa netto |
|---|---|---|
| Vollzeit zum Mindestlohn (40 Stunden) | ca. 2.860 € | ca. 1.950 € |
| Vollzeit, üblicher Rahmen | 2.400 – 3.200 € | 1.700 – 2.150 € |
| Teilzeit mit 30 Stunden | ca. 2.150 € | ca. 1.550 € |
| Teilzeit mit 20 Stunden | ca. 1.430 € | ca. 1.100 € |
| Minijob | bis 556 € | 556 € |
Die Nettowerte gelten für Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und sind gerundet. Auffällig ist die zweite Zeile: Der übliche Rahmen beginnt unterhalb des rechnerischen Mindestlohn-Vollzeitwerts. Das liegt daran, dass viele Häuser mit 35 oder 38,5 Wochenstunden rechnen – der Stundenlohn stimmt dann, die Monatssumme fällt aber niedriger aus.
Der Pflegemindestlohn als Untergrenze
Diese Zahlen sind der Grund, warum die Bezahlung in diesem Feld in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Der Pflegemindestlohn wird von der Pflegekommission empfohlen und per Verordnung festgesetzt; er gilt bundesweit und ist nach Qualifikation gestaffelt.
| Stufe | ab 1. Juli 2026 | ab 1. Juli 2027 |
|---|---|---|
| Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung | 16,52 € | 16,95 € |
| Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mind. 1 Jahr Ausbildung) | 17,80 € | 18,26 € |
| Pflegefachkräfte (mind. 3 Jahre Ausbildung) | 21,03 € | 21,58 € |
Betreuungskräfte werden in der Regel der ersten Stufe zugeordnet, weil die Qualifizierung nach den Betreuungskräfte-Richtlinien keine einjährige Ausbildung im Sinne der Verordnung ist. Wer eine solche mitbringt – etwa als Pflegehelferin oder Altenpflegehelfer –, rückt in die zweite Stufe auf. Das sind bei Vollzeit rund 220 Euro brutto mehr im Monat, und es ist der am einfachsten zugängliche Gehaltssprung in diesem Beruf.
Wichtig zu wissen: Der Mindestlohn ist eine Untergrenze, kein Zielwert. Träger mit Tarifbindung – Diakonie, Caritas, kommunale Häuser – zahlen häufig darüber, teils deutlich. Danach zu fragen lohnt sich vor jeder Bewerbung.
Warum viele weniger bekommen, als die Tabelle zeigt
Wenn Sie sich in Foren umhören, klingen die Zahlen oft deutlich niedriger. Das ist kein Widerspruch, sondern eine Frage der Wochenstunden: Betreuung wird dort gebraucht, wo Bewohner wach und ansprechbar sind – vormittags und am frühen Nachmittag. Viele Stellen sind deshalb von vornherein als Teilzeit ausgeschrieben.
Drei Punkte erklären die Lücke zwischen Stundenlohn und Monatsgehalt:
- Teilzeit ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Stellen mit 20 bis 30 Wochenstunden sind in diesem Feld häufiger als Vollzeitstellen.
- Zuschläge fallen oft weg. Nacht- und Sonntagszuschläge, die in der Pflege das Gehalt spürbar heben, greifen bei Betreuungskräften seltener, weil die Arbeit tagsüber stattfindet.
- Die Eingruppierung ist niedrig. Ohne einjährige Ausbildung bleibt es bei der untersten Mindestlohnstufe, unabhängig davon, wie lange jemand dabei ist.
Wer das weiß, kann gezielt gegensteuern: Eine Aufstockung der Stunden bringt in diesem Beruf mehr als jede Gehaltsverhandlung, und der Wechsel zu einem tarifgebundenen Träger mehr als beides.
Betreuungskraft, Alltagsbegleiter, Alltagshelfer – wer verdient was?
Die drei Bezeichnungen werden im Alltag durcheinandergeworfen, meinen aber unterschiedliche Dinge – und das wirkt sich unmittelbar auf das Einkommen aus. Diese Unterscheidung ist der wichtigste Punkt des ganzen Artikels.
| Bezeichnung | Wo tätig | Qualifikation | Verdienst |
|---|---|---|---|
| Betreuungskraft nach § 43b SGB XI | zugelassene Pflegeeinrichtung | verbindlich geregelt, 160 Unterrichtsstunden plus Praktika | Pflegemindestlohn, ab 16,52 € je Stunde |
| Alltagsbegleiter im Angebot zur Unterstützung im Alltag | Privathaushalt, anerkannter Dienst | nach Landesrecht, je Bundesland verschieden | meist 13 – 18 € je Stunde |
| Alltagshelfer ohne Anerkennung | Privathaushalt, direkt beauftragt | frei | frei vereinbart, meist 12 – 20 € |
Die erste Zeile ist die einzige, für die eine bundesweit verbindliche Qualifikation existiert. Wer in einem Pflegeheim als Betreuungskraft arbeiten möchte, muss die Anforderungen der Betreuungskräfte-Richtlinien erfüllen – ein Grundlagenkurs genügt dafür nicht, unabhängig davon, wie er beworben wird.
Die zweite und dritte Zeile beschreiben den privaten Markt. Hier ist der Zugang deutlich offener, und viele beginnen genau dort: mit stundenweiser Begleitung im Privathaushalt, oft über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abgerechnet.
Mein Expertenrat aus 20+ Jahren Praxis als staatlich anerkannter Therapeut: Klären Sie zuerst, wo Sie arbeiten wollen – im Heim oder im Privathaushalt. Ich sehe immer wieder Menschen, die einen Kurs buchen, weil das Thema sie anspricht, und danach feststellen, dass er für die Stelle im Pflegeheim nicht ausreicht. Das ist kein Vorwurf an sie: Der Markt ist unübersichtlich, und viele Angebote lassen die Frage offen. Fragen Sie deshalb wörtlich nach: „Erfüllt dieser Kurs die Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53b SGB XI, einschließlich der Praktika?" Bekommen Sie darauf keine klare Antwort, ist die Antwort nein.
Was das Gehalt beeinflusst
Zwischen zwei Betreuungskräften mit derselben Qualifikation liegen oft mehrere hundert Euro. Vier Faktoren erklären den Unterschied, und drei können Sie beeinflussen.
Der Träger
Der größte Einzelfaktor. Tarifgebundene Häuser – kirchliche Träger, kommunale Einrichtungen, größere Wohlfahrtsverbände – zahlen regelmäßig über dem Mindestlohn und bieten Jahressonderzahlungen und betriebliche Altersvorsorge. Private Betreiber ohne Tarifbindung orientieren sich häufiger an der Untergrenze.
Die Wochenstunden
In diesem Beruf wichtiger als der Stundensatz. Der Unterschied zwischen einer 20- und einer 35-Stunden-Stelle beträgt rund 1.000 Euro brutto im Monat – mehr, als jede Qualifikationsstufe hergibt. Fragen Sie im Vorstellungsgespräch ausdrücklich nach der Aufstockungsmöglichkeit.
Die Vorqualifikation
Eine anerkannte einjährige Ausbildung im Pflegebereich hebt Sie in die zweite Mindestlohnstufe – 17,80 statt 16,52 Euro. Wer ohnehin überlegt, in diesem Feld zu bleiben, sollte diesen Schritt früh einplanen.
Die Region
Der Pflegemindestlohn gilt bundesweit einheitlich, die tarifliche Bezahlung darüber unterscheidet sich jedoch. In Ballungsräumen mit angespanntem Arbeitsmarkt zahlen Einrichtungen häufiger Zulagen, um Stellen überhaupt besetzen zu können.
Wie die Qualifizierung nach den Richtlinien abläuft
Weil davon die Eingruppierung und überhaupt der Zugang zur Stelle abhängt, lohnt der genaue Blick. Die Betreuungskräfte-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands geben den Ablauf bundesweit einheitlich vor – er besteht aus vier Bausteinen, die aufeinander aufbauen.
| Baustein | Umfang | Zweck |
|---|---|---|
| Orientierungspraktikum | mehrere Tage | vor dem Kurs, zur Prüfung der eigenen Eignung |
| Basiskurs | 160 Unterrichtsstunden in Modulen | Grundlagen, Kommunikation, Krankheitsbilder, Rechtliches |
| Betreuungspraktikum | zwei Wochen | in einer Pflegeeinrichtung, begleitet von einer Pflegefachkraft |
| Jährliche Fortbildung | 16 Stunden | verpflichtend, um weiter tätig zu sein |
Entscheidend sind die Praxisanteile. Ein Lehrgang, der ausschließlich online stattfindet, kann das Betreuungspraktikum nicht ersetzen – und ohne dieses ist die Qualifizierung nach den Richtlinien nicht abgeschlossen. Genau an dieser Stelle entstehen die meisten Missverständnisse, weil Online-Angebote inhaltlich durchaus solide sein können und trotzdem nicht zur Stelle im Pflegeheim führen.
Die Kosten für die vollständige Qualifizierung liegen je nach Anbieter und Region bei etwa 1.200 bis 2.500 Euro. Häufig übernimmt sie die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über einen Bildungsgutschein bei zugelassenen Trägern, weil der Bedarf an Betreuungskräften hoch ist – eine Nachfrage vor der Selbstzahlung lohnt sich fast immer. Gefördert wird dabei die Qualifizierung bei einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger; unsere eigenen Online-Lehrgänge sind nicht über Bildungsgutschein förderfähig. Auch Pflegeeinrichtungen finanzieren die Qualifizierung gelegentlich, wenn im Anschluss eine Anstellung steht.
Wie sicher ist der Arbeitsplatz?
Ungewöhnlich sicher, und das ist bei den Gehältern ein Argument, das man mitrechnen sollte. Zugelassene Pflegeeinrichtungen haben nach dem Sozialgesetzbuch Anspruch auf Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung – die Stellen sind also finanziert und nicht vom wirtschaftlichen Erfolg des Hauses abhängig. Gleichzeitig wächst die Zahl der Pflegebedürftigen seit Jahren.
Praktisch heißt das: Wer die Qualifizierung mitbringt, findet in aller Regel eine Stelle, und zwar in der Nähe des Wohnorts. Diese Verhandlungsposition wird von Bewerberinnen und Bewerbern regelmäßig unterschätzt – gerade bei der Frage nach der Stundenzahl, die in diesem Beruf über das Einkommen entscheidet.
Selbstständig in der Alltagsbegleitung
Der zweite Weg führt nicht ins Heim, sondern in den Privathaushalt. Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag, den sie unter anderem für Betreuung und Unterstützung im Alltag einsetzen können. Damit über diesen Betrag abgerechnet werden kann, muss das Angebot nach Landesrecht anerkannt sein.
Und genau hier liegt die Besonderheit: Die Anforderungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Manche Länder verlangen einen Basiskurs von 30 bis 40 Stunden plus regelmäßige Fortbildung, andere deutlich mehr, wieder andere knüpfen die Anerkennung an eine Anbindung an einen Träger. Eine bundesweit gültige Antwort gibt es nicht – zuständig ist die Behörde Ihres Landes.
Wirtschaftlich sieht die Rechnung so aus: Übliche Stundensätze liegen bei 13 bis 18 Euro; wer selbst abrechnet, kalkuliert Fahrtzeiten, Ausfälle und Versicherung mit ein. Realistisch bleiben bei fünfzehn betreuten Stunden pro Woche rund 700 bis 900 Euro im Monat, bevor Steuern und Sozialversicherung abgehen. Als Einstieg neben einem anderen Beruf ist das eine solide Ergänzung, als alleiniges Einkommen wird es eng.
Was die Arbeit tatsächlich umfasst
Für die Einordnung des Gehalts hilft es zu wissen, wofür genau bezahlt wird – und wofür ausdrücklich nicht. Betreuungskräfte übernehmen die nicht-pflegerische Begleitung: vorlesen, spazieren gehen, Gesellschaft leisten, Gedächtnisübungen anleiten, beim Basteln oder Singen dabei sein, zuhören.
Ausdrücklich nicht zu den Aufgaben gehören pflegerische und medizinische Tätigkeiten – also Körperpflege, Medikamentengabe, Wundversorgung oder Lagerung. Diese Abgrenzung ist keine Formalie, sondern der Kern der Stellenbeschreibung: Sie schützt Sie rechtlich und begründet zugleich, warum die Eingruppierung unterhalb der Pflegehilfskraft mit Ausbildung liegt.
In der Praxis betreuen Sie meist eine feste Gruppe von Bewohnerinnen und Bewohnern und arbeiten eng mit dem Pflegeteam zusammen. Wer den Unterschied zwischen Begleiten und Pflegen sauber halten kann, ist in diesem Beruf richtig – wer ihn als Einschränkung empfindet, sollte eher eine pflegerische Ausbildung ins Auge fassen.
Wie Sie in diesem Beruf mehr verdienen
Die Wege sind überschaubar und lassen sich klar benennen – anders als in vielen freien Berufen gibt es hier keine Preisgestaltung, an der man drehen könnte.
- Stunden aufstocken. Der wirksamste Hebel überhaupt, weil der Stundenlohn gesetzlich gesetzt ist. Von 20 auf 35 Stunden sind rund 1.000 Euro brutto.
- Zu einem tarifgebundenen Träger wechseln. Häufig 200 bis 500 Euro brutto Unterschied bei gleicher Tätigkeit, dazu Jahressonderzahlungen.
- Eine einjährige Ausbildung nachholen. Hebt Sie in die zweite Mindestlohnstufe und öffnet zugleich pflegerische Aufgaben.
- Zusatzaufgaben übernehmen. Praxisanleitung, Koordination des Betreuungsteams oder die Verantwortung für ein Angebot bringen in größeren Häusern Zulagen.
- Den privaten Markt ergänzen. Stundenweise Alltagsbegleitung neben einer Teilzeitstelle lässt sich gut kombinieren, weil beides tagsüber stattfindet.
Was in diesem Beruf dagegen wenig bringt, ist Berufserfahrung allein. Ohne formale Höherqualifizierung bleibt die Eingruppierung, wo sie ist – auch nach zehn Jahren. Wer aufsteigen will, muss die Stufe wechseln, nicht die Zeit abwarten.
Fazit
Dieser Beruf hat etwas, das in der Wellness- und Gesundheitsbranche selten ist: eine gesetzliche Untergrenze. Seit dem 1. Juli 2026 sind es 16,52 Euro je Stunde, in Vollzeit also rund 2.860 Euro brutto. Weil die meisten Stellen Teilzeit sind, stehen tatsächlich oft 1.400 bis 2.100 Euro auf der Abrechnung – der wirksamste Hebel ist deshalb nicht die Gehaltsverhandlung, sondern die Aufstockung der Stunden und der Wechsel zu einem tarifgebundenen Träger. Wichtig vor jeder Kursbuchung: Für die Arbeit als Betreuungskraft in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung gelten verbindliche Richtlinien mit 160 Unterrichtsstunden und Praktika. Für die Alltagsbegleitung im Privathaushalt entscheidet dagegen das Recht Ihres Bundeslandes.
Häufige Fragen zum Gehalt als Betreuungskraft
Was verdient eine Betreuungskraft im Monat?
In Vollzeit mindestens rund 2.860 Euro brutto, was etwa 1.950 Euro netto entspricht. Der übliche Rahmen liegt bei 2.400 bis 3.200 Euro brutto. Weil viele Stellen Teilzeit sind, stehen tatsächlich häufig 1.400 bis 2.100 Euro auf der Abrechnung.
Wie hoch ist der Mindestlohn für Betreuungskräfte?
Seit dem 1. Juli 2026 gilt der Pflegemindestlohn von 16,52 Euro je Stunde für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung, dieser Stufe werden Betreuungskräfte in der Regel zugeordnet. Mit einer anerkannten einjährigen Ausbildung sind es 17,80 Euro. Ab Juli 2027 steigen die Sätze auf 16,95 beziehungsweise 18,26 Euro.
Was verdient ein Alltagsbegleiter?
Im Privathaushalt sind 13 bis 18 Euro je Stunde üblich. Bei fünfzehn betreuten Stunden pro Woche ergibt das rund 700 bis 900 Euro im Monat vor Steuern und Sozialversicherung. In einer zugelassenen Pflegeeinrichtung gilt dagegen der Pflegemindestlohn.
Was ist der Unterschied zwischen Betreuungskraft und Alltagsbegleiter?
Die Betreuungskraft nach § 43b SGB XI arbeitet in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung; für sie gelten bundesweit verbindliche Richtlinien mit 160 Unterrichtsstunden und Praktika. Alltagsbegleiter unterstützen im Privathaushalt; die Anforderungen richten sich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes und fallen sehr unterschiedlich aus.
Welche Qualifikation brauche ich für die Arbeit im Pflegeheim?
Die Betreuungskräfte-Richtlinien sehen ein Orientierungspraktikum, einen Basiskurs von 160 Unterrichtsstunden in mehreren Modulen sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung vor. Dazu kommt eine jährliche Pflichtfortbildung von 16 Stunden. Ein reiner Grundlagenkurs erfüllt diese Anforderungen nicht.
Warum verdienen viele weniger als der Vollzeitwert?
Weil Betreuung dort gebraucht wird, wo Bewohner wach und ansprechbar sind – vormittags und am frühen Nachmittag. Viele Stellen sind deshalb als Teilzeit mit 20 bis 30 Wochenstunden ausgeschrieben. Zudem entfallen Nacht- und Sonntagszuschläge, die in der Pflege das Gehalt heben.
Wie kann ich als Betreuungskraft mehr verdienen?
Am wirksamsten ist die Aufstockung der Wochenstunden – von 20 auf 35 Stunden sind rund 1.000 Euro brutto. Danach kommen der Wechsel zu einem tarifgebundenen Träger und eine anerkannte einjährige Ausbildung, die in die zweite Mindestlohnstufe hebt. Berufserfahrung allein verändert die Eingruppierung nicht.
Kann ich mich in der Alltagsbegleitung selbstständig machen?
Ja. Damit Ihre Leistung über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abgerechnet werden kann, muss das Angebot allerdings nach dem Recht Ihres Bundeslandes anerkannt sein. Die Anforderungen unterscheiden sich erheblich – zuständig ist die Behörde Ihres Landes.
Quellen & Weiterführende Literatur
- § 43b SGB XI – Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
- § 53b SGB XI – Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von Betreuungskräften
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegemindestlohn
- GKV-Spitzenverband – Betreuungskräfte-Richtlinien

