Einzelunternehmen
Es gibt innerhalb von Deutschland mehrere Rechtsformen, aus denen Sie bei dem Einstieg in die Selbstständigkeit die richtige Variante wählen sollten. Sehr beliebt ist hierbei auch die Einzelunternehmen, besonders, wenn Sie sich alleine in die Existenzgründung begeben möchten. Was genau sich jedoch hinter der Bezeichnung „Einzelunternehmen“ verbirgt, wissen die wenigsten Menschen. Wir erklären Ihnen daher heute, was es mit dieser Kategorie der Rechtsformen auf sich hat, was alles zu dem Bereich des Einzelunternehmens zählt und wann jenes für Sie infrage kommt!
Key Facts – Einzelunternehmen
- Rechtsform: einfachste Gründungsform für eine einzelne Person, entsteht automatisch mit der Gewerbeanmeldung.
- Mindestkapital: keines erforderlich – ein großer Vorteil beim Start in die Selbstständigkeit.
- Haftung: unbeschränkt, auch mit dem gesamten Privatvermögen des Inhabers.
- Namenszusatz: bei Eintragung im Handelsregister „e.K.“ (eingetragener Kaufmann).
- Buchführung: meist einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), bei Kaufleuten ggf. Bilanzpflicht.
- Steuern: Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer; Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
- Gründungskosten: gering – im Wesentlichen die Gebühr für die Gewerbeanmeldung.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein sogenanntes Einzelunternehmen wird dadurch gekennzeichnet, dass eine Person alleine das gesamte Eigenkapital stellt und damit auch den Betrieb eigenständig leitet sowie allein für jegliche Risiken verantwortlich ist. Der Unternehmensinhaber ist voll haftbar mit seinem Firmen- und Privatvermögen. Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich um die simpelste Variante aller Rechtsformen, die immer dann automatisch in Kraft tritt, wenn der Geschäftsinhaber sein Gewerbe anmeldet.
Welche Besonderheiten gibt es rund um das Einzelunternehmen?
Mit Erhalt der Genehmigung zur Geschäftstätigkeit ist das Einzelunternehmen gegründet. Sobald hierbei ein Grundhandelsgewerbe gemäß §1 HGB in Erscheinung tritt und/oder die Einrichtung eines kaufmännischen Geschäftsbetriebs hinzukäme, muss das Einzelunternehmen auch im Handelsregister eingetragen sein. Wenn dagegen keine Eintragung erforderlich wäre, setzt das Einzelunternehmen voraus, dass der Familienname und der Vorname des Gründers/Inhabers erkennbar ist, um Außenstehenden zu zeigen, wer den Betrieb ins Leben gerufen hat.
Hinweis: Es muss nicht jeder Vorname des Inhabers voll angegeben sein! Ein ausgeschriebener, vollständiger Vorname würde genügen!
Wann ist die Gründung eines Einzelunternehmens sinnvoll?
Das Einzelunternehmen eignet sich hervorragend für den Anfang, wenn eine Person als Dienstleister, Kleingewerbe oder Handwerker aktiv werden möchte. Das Entscheidungsrecht bleibt beim Inhaber, es gibt kein Mindestkapital und die Rechtsform ist automatisch bei Geschäftseröffnung vorhanden. Problematisch ist nur die volle Haftbarkeit des Inhabers, die sich auch auf sein Privatvermögen bezieht.
Welche Vor- und Nachteile hat das Einzelunternehmen?
Dem Einzelunternehmen ist es gestattet, bei Eintragung in das Handelsregister, eine Bezeichnung des Betriebs zu wählen, die sich auf eine Person, die Dienstleistung/das Produkt bezieht, was angeboten wird oder auch als reiner Fantasie-Titel vorhanden ist. Der Zusatz lautet immer e.K. oder eK. Diese Abkürzung bedeutet: eingetragener Kaufmann. Gerne darf der Inhaber ebenfalls Bezeichnungen für die jeweilige Branche, in welcher er aktiv ist oder aber die Tätigkeit, die er ausübt, einfügen. Dies bleibt ihm selbst überlassen.
Steuerpflichtig ist der Inhaber des Einzelunternehmens und keine Gesellschaft! Es finden sich für jene Rechtsform keinerlei besondere Vorschriften oder Regeln, weshalb sich ein Großteil aller Existenzgründer zunächst als Einzelunternehmer selbstständig macht. Die Führung eines Einzelunternehmens erweist sich als simpel und hat lediglich die Gewerbeanmeldung als wichtigste Voraussetzung. Es müssen keine festgelegten Kapitaleinlagen vorhanden sein, da der Inhaber ja uneingeschränkt haftet. Auch die Weisungs- und Entscheidungsverfügung liegt nur bei dem Gründer. Der Freibetrag bei der Umsatzsteuer liegt derzeit bei rund 24.500 Euro (Stand Juli 2022).
Als Nachteil ließe sich eindeutig die volle Haftbarkeit des Inhabers nennen, die bei ernsthaften Schwierigkeiten und nicht ausreichend vorhandenem Kapitel schnell zu Existenzängsten oder dem kompletten Ruin führen könnten. Das Einzelunternehmen sollte daher trotz der unkomplizierten Gründungsmöglichkeiten, sehr gut durchdacht sein!
Ein Freiberufler haftet auch mit seinem privaten Vermögen, hat keine Gründungskosten zu befürchten und profitiert von einem großen Entscheidungsbereich. Bei einer Fusion mit anderen Freiberuflern kommt es zur Gründung der Partnergesellschaft mit Eintragung beim Amtsgericht und Richtlinien wie einer bei OHG.
Sind Einzelunternehmen und Freiberufler dasselbe?
Ein Freiberufler ist eine Person, die sich in einem der „freien“ Berufe selbstständig machen möchte. Dazu gehören die künstlerischen, wissenschaftlichen, erzieherischen und lehrenden Tätigkeiten sowie die schriftstellerischen Arbeiten. Ein freier Beruf ist daher nach unserem deutschen Recht nicht als Gewerbe zu betrachten, was heißt, es muss keine Gewerbesteuer gezahlt werden.
Im weitesten Sinne lässt sich aber jeder, unabhängig ob Freiberufler oder Gewerbetreibender, der sich alleine selbstständig macht, als Einzelunternehmer betrachten. Dabei gibt es eben Unterschiede in der gewählten Rechtsform und der Ausübung der Tätigkeit, was dann den dazugehörigen Gesetzesgrundlagen unterliegt.
Kann ich als Einzelunternehmer eine Kapitalgesellschaft gründen?
Selbstverständlich können Sie im Laufe Ihrer Tätigkeit Ihre Rechtsform wechseln, allerdings müssen Sie damit dann auch alle Rechte und Pflichten der neuen Rechtsform akzeptieren sowie die alte Rechtsform aufgeben. Heißt, wenn Sie sich entscheiden, eine KG zu gründen, dann ist es Ihnen nur gestattet, insofern Sie sich von Ihrer Arbeit als Einzelunternehmer trennen und fortan unter der Schirmherrschaft der KG agieren. Damit müssen Sie auch alle dazugehörigen Gesetzesgrundlagen, Gründungsvoraussetzungen, Kapitalgrundlagen und Rechte akzeptieren.
Welche Rechtsform passt zu mir?
Wenn Sie planen in die Existenzgründung zu gehen, hat die Wahl der Rechtsform nachhaltige und weitreichende Konsequenzen auf zahlreiche mit Ihrem Unternehmen verbundene Aktionen, darunter:
- Haftung
- Geschäftsführungsbefugnis
- Organisation
- Finanzierung
- Veröffentlichung von Unternehmensabschlüssen
Die Rechtsform gibt indirekt vor, wer den Posten des Managements, der Leitung, der Vertretung oder anderer wichtiger Positionen einnimmt. Ihre Geschäftsidee muss also von einer dazu passenden Rechtsform abgerundet werden, bevor Sie die Gründung realisieren können. Jede der vorhandenen Rechtsformen besitzt hierbei positive und negative Eigenschaften.
Um herauszufinden, welche Art die Richtige für Sie ist, müssen Sie sich zunächst mit folgenden Aspekten auseinandersetzen:
- Welches Risiko in Bezug auf den Verlust von Kapital liegt vor?
- Gibt es die Gefahr, dass eine Haftung für Fremdschäden in Erscheinung tritt?
- Welche Verteilung für Gewinne und Verluste ist in Ihrem Sinne, falls Sie mit Partnern zusammenarbeiten?
- Möchten Sie Ihre Firma komplett alleine führen oder planen Sie einen Zusammenschluss mit anderen Gesellschaftern?
- Falls eine Gemeinschaft vorliegt, wer trifft die Entscheidungen im Innenverhältnis und wer hat die Vertretungsmacht in der Außenposition?
- Welchen Wert legen Sie auf das Image Ihres Unternehmens?
- Sträuben Sie sich vor vielen Formalitäten bei der Existenzgründung und den laufenden Geschäftstätigkeiten?
- Sind Sie gewillt, hohe Anforderungen in Bezug auf Bilanzierung und Buchführung in Kauf zu nehmen?
- Ist es für Sie denkbar, die Rechtsform später umzuwandeln?
- Welche Finanzierung streben Sie für Ihr Unternehmen an?
- Besitzen Sie genügend Eigenkapital?
- Haben Sie sich bereits mit den Rechtsformen auseinandergesetzt und gibt es einen Favoriten?
- Welche Ansicht haben Ihre Mitgesellschafter über die Wahl der Rechtsform?
- Sind Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen bekannt?
Am Ende orientieren Sie sich an Ihrer individuellen Situation und versuchen, Ihre Interessen oder die Ihrer Partner sowie die geplante Weiterentwicklung Ihres Unternehmens in Ihre Entscheidung zu integrieren. In Deutschland haben Existenzgründer viele Freiheiten bei der Auswahl der Rechtsform für das eigene Unternehmen. Dies könnte sich positiv auf Ihre Selbstständigkeit auswirken.
Selbstständig machen im Gesundheitsbereich
Wenn Sie vorhaben, sich als Gesundheitsdienstleister in die Selbstständigkeit zu begeben, sollten Sie sich zuvor eingehend mit den unterschiedlichen Rechtsformen beschäftigen. Nur so gelingt es Ihnen, die richtige Wahl zu treffen und Ihre geplante Existenzgründung auf einem sicheren Fundament zu erbauen. Für mehr Informationen zu diesem und vielen anderen wichtigen Themen rund um den Weg in die Selbstständigkeit empfiehlt sich eine Ausbildung im Bereich Existenzgründung. Damit erlernen Sie sämtliche relevanten Fakten, die Sie für eine erfolgsorientierte Gründung brauchen, und zwar bequem von Zuhause aus als moderner Online-Kurs. Ganz gleich, ob Sie bereits in der Gesundheits- und Präventionsbranche aktiv sind oder planen, in jene einzusteigen, mit einer umfassenden Online-Ausbildung können Sie erste wichtige Erkenntnisse erlangen, die Sie bei Ihren Schritten in die Eigenständigkeit unterstützen können.
Die Wahl der passenden Rechtsform ist hierbei ebenfalls ein entscheidender Bestandteil! Insofern Sie dabei vorhaben, ein Einzelunternehmen zu gründen, sollten Sie sich für eine Variante entscheiden, die Ihren Ansprüchen an die Gründung gerecht wird und Ihnen hilft, langfristig erfolgreich in der Branche Fuß zu fassen.
Gründung Schritt für Schritt
Der große Vorteil des Einzelunternehmens liegt in der einfachen Gründung. Anders als bei einer Kapitalgesellschaft brauchen Sie weder einen Gesellschaftsvertrag noch ein Mindestkapital. In den meisten Fällen genügen wenige Behördengänge, bis Sie offiziell selbstständig sind. Dennoch lohnt es sich, die einzelnen Schritte im Vorfeld zu kennen, damit der Start reibungslos verläuft und Sie keine Frist versäumen. Wer gut vorbereitet ist, spart sich später Nachfragen von Ämtern und kann sich früher auf das Wesentliche konzentrieren – den Aufbau des eigenen Kundenstamms.
In der Praxis gehen die meisten Gründer im Gesundheits- und Wellnessbereich in dieser Reihenfolge vor:
- Gewerbe anmelden: Gewerbetreibende melden ihre Tätigkeit beim örtlichen Gewerbeamt an. Freiberufler überspringen diesen Schritt und wenden sich direkt an das Finanzamt.
- Finanzamt informieren: Sie erhalten den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und beantragen darüber Ihre Steuernummer. Hier entscheiden Sie auch über die Kleinunternehmerregelung.
- Kammer und Berufsverband: Je nach Tätigkeit werden Sie Mitglied bei IHK oder Handwerkskammer. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Tätigkeit erlaubnispflichtig ist.
- Absicherung klären: Kranken- und Rentenversicherung sowie eine Berufshaftpflicht sollten Sie frühzeitig regeln, gerade bei Arbeit am Menschen.
Planen Sie für diese Schritte etwas Zeit ein und holen Sie sich bei Unsicherheiten fachkundige Unterstützung. Eine fundierte Existenzgründer-Ausbildung vermittelt Ihnen genau dieses Grundwissen strukturiert und praxisnah.
Als Gründer, der diese Akademie selbst aufgebaut hat: Das Einzelunternehmen ist der einfachste Start und für die meisten Therapeuten der richtige. Wichtig ist nur eines von Anfang an: Trennen Sie die Konten. Ein eigenes Geschäftskonto kostet wenig und erspart Ihnen bei der ersten Steuererklärung Stunden, in denen Sie sonst private und berufliche Ausgaben auseinanderklauben.
Haftung, Steuern & Buchführung im Überblick
Neben der einfachen Gründung sollten Sie von Anfang an verstehen, welche laufenden Pflichten auf Sie zukommen. Die drei wichtigsten Themen sind Haftung, Steuern und Buchführung – sie bestimmen maßgeblich, wie viel Aufwand und wie viel Risiko mit Ihrem Einzelunternehmen verbunden sind. Gerade wer aus einem Angestelltenverhältnis kommt, unterschätzt anfangs oft, wie viel Eigenverantwortung mit der Selbstständigkeit einhergeht.
Die folgenden Punkte fassen die zentralen Aspekte zusammen, ersetzen aber keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Anwalt:
- Haftung: Sie haften unbeschränkt mit Firmen- und Privatvermögen. Eine gute Berufshaftpflicht ist deshalb praktisch Pflicht.
- Einkommensteuer: Der Gewinn Ihres Unternehmens wird Ihnen persönlich zugerechnet und mit Ihrem Einkommensteuersatz versteuert.
- Gewerbesteuer: Sie fällt nur für Gewerbetreibende an – und erst oberhalb eines Freibetrags. Freiberufler sind davon befreit.
- Umsatzsteuer: Grundsätzlich weisen Sie Umsatzsteuer aus; über die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG können Sie unter bestimmten Grenzen darauf verzichten.
- Buchführung: Als Nicht-Kaufmann genügt in der Regel die einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Erst mit Eintragung als e.K. oder beim Überschreiten bestimmter Grenzen kann eine Bilanzierungspflicht entstehen.
Weil sich Steuergrenzen und Regelungen regelmäßig ändern, sollten Sie die für Sie geltenden Werte stets aktuell prüfen lassen und sich nicht auf ältere Informationen aus dem Internet verlassen. Ein Steuerberater hilft Ihnen, von Beginn an die passende Struktur zu wählen, Fristen einzuhalten und teure Fehler zu vermeiden. Diese Investition zahlt sich meist schon im ersten Geschäftsjahr aus, weil Sie Abgaben korrekt planen und mögliche Vergünstigungen nicht ungenutzt lassen.
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Das Einzelunternehmen ist die unkomplizierteste Rechtsform für den Einstieg in die Selbstständigkeit: kein Mindestkapital, geringe Gründungskosten, volle Entscheidungsfreiheit und eine Gründung, die praktisch mit der Gewerbeanmeldung abgeschlossen ist. Der entscheidende Preis dafür ist die unbeschränkte persönliche Haftung mit dem Privatvermögen. Wer als Dienstleister, Kleingewerbetreibender oder Freiberufler im Gesundheits- und Wellnessbereich startet, findet in dieser Rechtsform oft den idealen Anfang – und kann später bei wachsendem Risiko in eine haftungsbeschränkte Form wechseln. Klären Sie Haftung, Steuern und Buchführung vor dem Start mit einem Steuerberater und – bei rechtlichen Fragen – einem Anwalt. So bauen Sie Ihre Existenzgründung auf einem tragfähigen Fundament auf.
Häufige Fragen zu Einzelunternehmen
Wie hafte ich als Einzelunternehmer?
Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt und persönlich – nicht nur mit dem Firmen-, sondern auch mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Das ist der wichtigste Nachteil dieser Rechtsform. Wer dieses Risiko begrenzen möchte, sollte eine Haftungsbeschränkung über eine Kapitalgesellschaft (etwa eine GmbH) prüfen und sich dazu anwaltlich beraten lassen.
Mit welchen Gründungskosten muss ich rechnen?
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist vergleichsweise günstig. In der Regel fällt vor allem die Gebühr für die Gewerbeanmeldung an, die je nach Gemeinde meist im niedrigen zweistelligen Eurobereich liegt. Bei einer Eintragung ins Handelsregister als e.K. kommen Notar- und Registerkosten hinzu. Die genauen Beträge erfahren Sie bei Ihrem Gewerbeamt bzw. Registergericht.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erlaubt es, unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen auf das Ausweisen und Abführen von Umsatzsteuer zu verzichten. Das vereinfacht die Buchführung erheblich, schließt aber den Vorsteuerabzug aus. Die maßgeblichen Umsatzgrenzen ändern sich gelegentlich – lassen Sie den aktuellen Stand und Ihre individuelle Situation von einem Steuerberater prüfen.
Kann ich mein Einzelunternehmen später umwandeln?
Ja. Sie können Ihre Rechtsform im Laufe der Zeit wechseln, etwa in eine GmbH oder eine Personengesellschaft. Dabei übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten der neuen Rechtsform. Je nach Weg (Neugründung mit Einbringung oder Formwechsel) sind steuerliche und rechtliche Folgen zu beachten – hier empfiehlt sich frühzeitige Beratung durch Steuerberater und Anwalt.
Brauche ich als Freiberufler ein Gewerbe?
Nein. Freiberufliche Tätigkeiten – etwa künstlerische, wissenschaftliche, erzieherische oder lehrende Berufe – gelten nach deutschem Recht nicht als Gewerbe. Freiberufler melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an, nicht beim Gewerbeamt, und zahlen keine Gewerbesteuer. Ob Ihre geplante Tätigkeit als freiberuflich eingestuft wird, entscheidet letztlich das Finanzamt.

