16. Juni 2023
Lesezeit ca. 20 Min.

Eine Kapitalgesellschaft ist eine Rechtsform, bei der die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist – Ihr Privatvermögen bleibt im Regelfall geschützt. Zu den Kapitalgesellschaften zählen vor allem die GmbH (Stammkapital 25.000 €), die UG (haftungsbeschränkt) bereits ab 1 € sowie die AG. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was eine Kapitalgesellschaft ausmacht, wie sie sich von Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterscheidet und welche Rechtsform für angehende Selbstständige in der Wellness- und Gesundheitsbranche infrage kommt.

Key Facts – Kapitalgesellschaften

  • Definition: juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
  • Typische Formen: GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG – bei größeren Vorhaben auch die SE (Europäische Gesellschaft).
  • Stammkapital: GmbH 25.000 € (mindestens 12.500 € bei Gründung eingezahlt), UG (haftungsbeschränkt) bereits ab 1 €, AG mindestens 50.000 €.
  • Haftung: grundsätzlich beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen – das Privatvermögen bleibt im Regelfall geschützt.
  • Steuern: Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer, nicht Einkommensteuer.
  • Gründung: notarielle Beurkundung, Eintragung ins Handelsregister, Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt.
  • Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was ist eine Kapitalgesellschaft?

Eine Kapitalgesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der nicht die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter im Vordergrund steht, sondern die Beteiligung am Kapital. Im Mittelpunkt steht das eingebrachte Vermögen – nicht die einzelne Person. Anders als beim Einzelunternehmen ist die Kapitalgesellschaft eine eigene juristische Person: Sie kann selbst Verträge schließen, Eigentum besitzen, klagen und verklagt werden. Das Unternehmen ist damit rechtlich von seinen Eigentümern getrennt.

Genau aus dieser Trennung ergibt sich der entscheidende Vorteil, den viele Gründerinnen und Gründer schätzen: die beschränkte Haftung. Während Sie als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer mit Ihrem gesamten Privatvermögen für betriebliche Verbindlichkeiten geradestehen, haftet bei einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Für angehende Selbstständige in der Wellness- und Gesundheitsbranche – etwa beim Schritt in die eigene Praxis oder das eigene Studio – kann das ein wichtiges Argument sein.

Bevor wir die einzelnen Rechtsformen betrachten, lohnt ein Blick auf die gemeinsamen Merkmale, die alle Kapitalgesellschaften kennzeichnen:

  • eigene Rechtspersönlichkeit als juristische Person
  • Haftung grundsätzlich beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
  • ein festgelegtes Mindest- bzw. Stammkapital je nach Rechtsform
  • Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister
  • Besteuerung über die Körperschaftsteuer statt der Einkommensteuer
  • geregelte Organe wie Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung

Diese Merkmale machen die Kapitalgesellschaft zu einer professionellen, gut strukturierten Rechtsform – sie bringt aber auch mehr formale Pflichten mit sich als ein einfaches Einzelunternehmen. Welche das genau sind und worin sich die Gesellschaftstypen unterscheiden, klärt der nächste Abschnitt.

Ordentlicher Schreibtisch mit Aktenordner, Taschenrechner und kleiner Topfpflanze in einem hellen Büro
© WellnessInPerfektion WIP GmbH (KI)

Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft – der Unterschied bei der Haftung

Die deutschen Rechtsformen lassen sich grob in zwei große Gruppen einteilen: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Der wichtigste Unterschied betrifft die Haftung – und damit die Frage, wie sehr Ihr privates Vermögen im Ernstfall im Risiko steht.

Zu den Personengesellschaften gehören das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Sie sind einfach und meist ohne Mindestkapital zu gründen, beruhen auf der persönlichen Mitarbeit der Beteiligten – und genau hier liegt der Haken: In aller Regel haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt, also auch mit ihrem Privatvermögen. Eine Ausnahme bildet die KG, bei der die Kommanditisten nur mit ihrer Einlage haften, während mindestens ein Komplementär voll haftet.

Damit der Unterschied greifbar wird, fasst die folgende Übersicht die zentralen Gegensätze zwischen den beiden Gruppen zusammen:

  • Haftung: Personengesellschaften haften meist persönlich und unbeschränkt, Kapitalgesellschaften grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
  • Kapital: Personengesellschaften benötigen kein gesetzliches Mindestkapital, Kapitalgesellschaften ein festgelegtes Stammkapital.
  • Gründungsaufwand: Personengesellschaften sind oft formlos gründbar, Kapitalgesellschaften erfordern Notar und Handelsregister.
  • Rechtspersönlichkeit: Kapitalgesellschaften sind eigene juristische Personen, Personengesellschaften nicht im gleichen Maße.
  • Besteuerung: Gewinne von Personengesellschaften unterliegen der Einkommensteuer der Gesellschafter, bei Kapitalgesellschaften greift die Körperschaftsteuer.

Für viele Solo-Selbstständige ist das Einzelunternehmen der einfachste Einstieg – doch sobald nennenswerte Investitionen, Mitarbeitende oder ein höheres Haftungsrisiko ins Spiel kommen, wird die Frage nach einer Kapitalgesellschaft interessant. Die mit Abstand verbreitetste Variante ist dabei die GmbH.

Die GmbH – der Klassiker unter den Kapitalgesellschaften

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die in Deutschland bekannteste und am häufigsten gewählte Kapitalgesellschaft. Sie verbindet die beschränkte Haftung mit einer überschaubaren, klar geregelten Struktur und genießt im Geschäftsverkehr einen seriösen Ruf. Für Praxen, Studios oder Akademien, die professionell auftreten und das eigene Vermögen schützen möchten, ist sie häufig die erste Wahl.

Stammkapital und Haftung der GmbH

Das gesetzliche Stammkapital einer GmbH beträgt 25.000 €. Davon müssen bei der Gründung mindestens 12.500 € tatsächlich eingezahlt werden; der Rest kann später folgen. Dieses Kapital bildet das Haftungspolster der Gesellschaft. Solange die formalen Pflichten eingehalten werden, haftet gegenüber Gläubigern grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen – nicht das Privatvermögen der Gesellschafter.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass diese Haftungsbeschränkung nicht grenzenlos gilt. In bestimmten Situationen können Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer persönlich in die Verantwortung genommen werden:

  • bei verspäteter Stellung eines Insolvenzantrags (Insolvenzverschleppung)
  • bei nicht abgeführten Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen
  • bei persönlich übernommenen Bürgschaften, etwa für einen Kredit
  • bei grob pflichtwidrigem oder vorsätzlich schädigendem Handeln

Diese Punkte zeigen: Die GmbH schützt zuverlässig vor dem allgemeinen unternehmerischen Risiko, entbindet aber nicht von Sorgfalts- und Gesetzespflichten. Wer diese ernst nimmt, profitiert von einer der sichersten Strukturen für die Selbstständigkeit.

Vor- und Nachteile der GmbH

Wie jede Rechtsform bringt die GmbH eine Mischung aus Stärken und Pflichten mit. Die folgende Gegenüberstellung hilft Ihnen, sie realistisch einzuschätzen:

  • Vorteil: beschränkte Haftung und Schutz des Privatvermögens
  • Vorteil: hohes Ansehen und gute Bonität im Geschäftsverkehr
  • Vorteil: Gründung allein oder mit mehreren Gesellschaftern möglich
  • Nachteil: vergleichsweise hohes Stammkapital von 25.000 €
  • Nachteil: Notar- und Handelsregisterkosten bei der Gründung
  • Nachteil: Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung

Wer den Kapitaleinsatz von 25.000 € zum Start nicht aufbringen möchte oder kann, muss deshalb nicht auf die beschränkte Haftung verzichten – dafür gibt es die kleine Schwester der GmbH.

Die UG (haftungsbeschränkt) – die GmbH im Mini-Format

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine besondere Variante der GmbH. Sie wurde geschaffen, um Gründerinnen und Gründern mit wenig Startkapital den Schritt in eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu ermöglichen. Im Alltag wird sie deshalb oft als „Mini-GmbH" bezeichnet.

Der größte Unterschied liegt beim Kapital: Eine UG (haftungsbeschränkt) kann bereits ab 1 € Stammkapital gegründet werden. Damit ist sie der ideale Einstieg für alle, die mit geringem Risiko und kleinem Budget starten möchten. Im Gegenzug gelten einige Besonderheiten, die Sie kennen sollten:

  • die Bezeichnung muss stets den Zusatz „(haftungsbeschränkt)" tragen
  • das Stammkapital muss in voller Höhe sofort und in bar eingezahlt werden
  • jährlich müssen 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage fließen
  • erreicht die Rücklage 25.000 €, kann die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden

Diese sogenannte Ansparpflicht sorgt dafür, dass die UG über die Jahre ein angemessenes Eigenkapital aufbaut. Für viele Selbstständige ist sie damit ein cleverer Weg, klein und risikoarm zu starten und später organisch in eine vollwertige GmbH hineinzuwachsen. Wer hingegen Kapital von externen Investoren aufnehmen oder Anteile breit streuen möchte, blickt eher in Richtung Aktiengesellschaft.

Bekleidete Person prüft am Schreibtisch Unterlagen am Laptop in einem hellen Büro
© WellnessInPerfektion WIP GmbH (KI)

Die AG – Kapitalgesellschaft für große Vorhaben

Die Aktiengesellschaft (AG) ist die Kapitalgesellschaft für besonders kapitalintensive oder wachstumsstarke Vorhaben. Ihr Grundkapital ist in Aktien zerlegt, die an Anteilseigner – die Aktionäre – ausgegeben werden. Über die Börse oder private Platzierung lässt sich auf diesem Weg vergleichsweise einfach Kapital von vielen Beteiligten einsammeln.

Für eine AG ist ein Grundkapital von mindestens 50.000 € erforderlich. Geleitet wird sie durch einen Vorstand, der vom Aufsichtsrat kontrolliert wird, während die Aktionäre in der Hauptversammlung über grundlegende Fragen entscheiden. Diese strenge Organstruktur sorgt für klare Verantwortlichkeiten, macht die AG aber auch zur aufwendigsten und am stärksten regulierten der hier vorgestellten Rechtsformen.

Ein praktischer Vorteil der AG ist, dass sich Anteile in Form von Aktien vergleichsweise leicht übertragen lassen – das erleichtert den Einstieg neuer Kapitalgeber ebenso wie einen späteren Verkauf von Anteilen. Dem stehen jedoch deutlich höhere Anforderungen gegenüber: aufwendige Formalien bei der Gründung, strenge Berichts- und Publizitätspflichten sowie laufende Kosten für die Verwaltung der Organe. Diese Komplexität rechtfertigt sich erst, wenn ein Vorhaben eine gewisse Größe erreicht.

Für die meisten Selbstständigen in der Wellness- und Gesundheitsbranche ist die AG in der Praxis überdimensioniert. Sie spielt vor allem dort eine Rolle, wo größere Investitionen, viele Eigentümer oder ein späterer Börsengang geplant sind. Für den klassischen Start in die eigene Praxis – etwa ein Studio oder eine Therapiepraxis – sind GmbH und UG (haftungsbeschränkt) in aller Regel deutlich passender und kostengünstiger.

Rechtsform-Vergleich auf einen Blick

Welche Rechtsform die richtige ist, hängt von Haftung, Kapital, Gründungsaufwand und Steuern ab. Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Varianten gegenüber, damit Sie die Unterschiede schnell erfassen. Sie ersetzt natürlich keine individuelle Beratung, gibt Ihnen aber eine fundierte erste Orientierung:

KriteriumEinzelunternehmen / GbRUG (haftungsbeschränkt)GmbHAG
Haftungpersönlich & unbeschränktauf Gesellschaftsvermögen beschränktauf Gesellschaftsvermögen beschränktauf Gesellschaftsvermögen beschränkt
Stammkapitalkein Mindestkapitalab 1 €25.000 € (mind. 12.500 € eingezahlt)mind. 50.000 €
Gründungformlos, GewerbeanmeldungNotar & HandelsregisterNotar & HandelsregisterNotar, Handelsregister, Satzung
SteuernEinkommensteuer + GewerbesteuerKörperschaft- + GewerbesteuerKörperschaft- + GewerbesteuerKörperschaft- + Gewerbesteuer
Buchführungoft einfache EÜR möglichdoppelte Buchführung, Bilanzdoppelte Buchführung, Bilanzdoppelte Buchführung, Bilanz

Die Tabelle macht zwei Muster deutlich: Einzelunternehmen und GbR punkten mit Einfachheit und niedrigen Kosten, lassen Sie aber persönlich haften. Kapitalgesellschaften schützen das Privatvermögen, verlangen dafür aber mehr Kapital, Formalitäten und laufenden Verwaltungsaufwand. Welche Seite überwiegt, hängt stark von Ihrem konkreten Vorhaben ab.

Welche Rechtsform für Selbstständige in der Wellness-Branche?

Ob Massagepraxis, Yoga- oder Fitnessstudio, mobile Wellnessangebote oder eine eigene kleine Akademie – nach einer fundierten Ausbildung stellt sich für viele die Frage nach der passenden Rechtsform. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn die richtige Wahl hängt von Faktoren wie Haftungsrisiko, geplanten Investitionen, Mitarbeitenden und Wachstumszielen ab.

In der Praxis lassen sich aber typische Konstellationen unterscheiden, die Ihnen bei der Einordnung Ihres eigenen Vorhabens helfen können:

  • Solo-Start mit geringem Risiko: Wer als Einzelperson mit überschaubarem Investitionsbedarf startet, fährt mit dem Einzelunternehmen oft am einfachsten und günstigsten.
  • Haftungsschutz mit kleinem Budget: Wer das Privatvermögen schützen, aber nicht 25.000 € einlegen möchte, findet in der UG (haftungsbeschränkt) einen passenden Einstieg.
  • Professioneller Auftritt mit Substanz: Wer Mitarbeitende beschäftigt, größere Räume anmietet oder höhere Investitionen plant, profitiert vom Standing und Schutz einer GmbH.
  • Gemeinsame Gründung im Team: Mehrere Partner können sowohl eine GbR als auch gemeinsam eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen – die Haftungsfrage gibt hier oft den Ausschlag.

Gerade in der Gesundheits- und Wellnessbranche, in der Sie eng und körpernah mit Kundinnen und Kunden arbeiten, kann der Haftungsschutz einer Kapitalgesellschaft beruhigend wirken. Hinzu kommt, dass ein professioneller Auftritt als GmbH bei Vermietern, Banken oder Kooperationspartnern oft Vertrauen schafft. Dennoch gilt: Höhere Sicherheit erkaufen Sie sich mit mehr Aufwand und Kosten – von der notariellen Gründung über die doppelte Buchführung bis zur jährlichen Bilanz. Diese Abwägung sollten Sie nie allein nach dem Bauchgefühl treffen, sondern fachkundig begleiten lassen.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung außerdem, dass sich die Rechtsform im Laufe der Zeit anpassen lässt. Viele Selbstständige beginnen bewusst klein und wechseln erst dann in eine größere Struktur, wenn das Geschäft wächst, Mitarbeitende hinzukommen oder die Investitionen steigen. Ein solcher Wechsel ist mit Aufwand verbunden, aber durchaus üblich – Sie müssen also nicht von Anfang an die Rechtsform für die nächsten zwanzig Jahre festlegen.

Gründung Schritt für Schritt – der grobe Ablauf

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft folgt einem klaren Ablauf. Auch wenn die Details je nach Rechtsform variieren, sind die wesentlichen Stationen vergleichbar. Bevor Sie loslegen, sollten Sie folgende Grundlagen klären:

  • Wahl der passenden Rechtsform und der Gesellschafterstruktur
  • Festlegung von Firmenname, Unternehmensgegenstand und Stammkapital
  • Entwurf des Gesellschaftsvertrags (Satzung), idealerweise fachkundig geprüft
  • Klärung der Finanzierung und Einrichtung eines Geschäftskontos

Sind diese Punkte vorbereitet, durchläuft die eigentliche Gründung mehrere formale Schritte beim Notar und bei den Behörden – diese stellen wir Ihnen weiter unten in der Schritt-für-Schritt-Anleitung im Überblick vor. Zunächst aber ein Rat aus der Praxis, der vielen Gründerinnen und Gründern den Start erleichtert hat.

Ulrich Pötter
Ulis Tipp

Aus meiner Erfahrung als Gründer und Geschäftsführer der WIP GmbH rate ich dazu, nicht größer zu starten als nötig. Viele angehende Selbstständige in der Wellnessbranche überschätzen anfangs den Umfang ihres Vorhabens. Wer mit überschaubarem Risiko beginnt – etwa als Einzelunternehmen oder als UG (haftungsbeschränkt) –, behält Flexibilität und kann später jederzeit in eine GmbH hineinwachsen. Eines ist mir dabei besonders wichtig: Sprechen Sie vor der Entscheidung mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater und holen Sie bei der Vertragsgestaltung anwaltlichen oder IHK-Rat ein. Diese Investition zu Beginn spart Ihnen erfahrungsgemäß viel Ärger und Geld.

So gründen Sie eine Kapitalgesellschaft (Überblick)

Die folgende Anleitung führt Sie in sinnvoller Reihenfolge durch die typischen Stationen der Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Sie dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine notarielle oder steuerliche Beratung im Einzelfall:

  1. Rechtsform und Gesellschafter festlegen: Klären Sie, ob Sie allein oder mit Partnern gründen und welche Rechtsform am besten zu Ihrem Vorhaben passt.
  2. Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Erstellen Sie die Satzung mit Firmenname, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und Beteiligungen – bei einfachen Fällen ist auch ein Musterprotokoll möglich.
  3. Notartermin wahrnehmen: Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet; der Notar meldet die Gesellschaft anschließend zum Handelsregister an.
  4. Stammkapital einzahlen: Richten Sie ein Geschäftskonto ein und zahlen Sie das erforderliche Kapital ein (bei der GmbH mindestens 12.500 €, bei der UG das gesamte vereinbarte Kapital).
  5. Handelsregistereintrag: Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die Gesellschaft als juristische Person rechtskräftig.
  6. Gewerbe anmelden: Melden Sie das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an.
  7. Finanzamt und Steuern klären: Beantragen Sie die Steuernummer, klären Sie die steuerliche Erfassung und richten Sie die Buchführung ein – am besten mit steuerlicher Begleitung.

Mit diesen Schritten ist Ihre Kapitalgesellschaft formal gegründet und handlungsfähig. Wie umfangreich der Prozess im Detail ausfällt, hängt von Ihrer Rechtsform und Ihrem Vorhaben ab – ein guter Grund, sich frühzeitig fachkundige Unterstützung zu holen.

Wichtiger Hinweis: keine Rechts- oder Steuerberatung

Dieser Ratgeber bietet Ihnen einen allgemeinen, neutralen Überblick über die wichtigsten Rechtsformen und Kapitalgesellschaften in Deutschland. Er stellt ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung dar und kann eine solche auch nicht ersetzen. Die hier genannten Angaben – etwa zu Stammkapital, Haftung oder Steuern – geben den allgemeinen Stand wieder, können sich jedoch ändern und treffen nicht zwangsläufig auf Ihre persönliche Situation zu.

Für die richtige Entscheidung in Ihrem konkreten Fall sollten Sie unbedingt fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen. Hilfreiche Anlaufstellen sind insbesondere:

  • eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater für steuerliche Fragen und die laufende Buchhaltung
  • eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsvertrag und rechtliche Gestaltung
  • die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie Gründungsberatungen für eine erste Orientierung

So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechtsformwahl wirklich zu Ihren Zielen, Ihrem Budget und Ihrer Haftungssituation passt – und Sie sich von Anfang an auf rechtlich und steuerlich solidem Boden bewegen.

Fazit

Kapitalgesellschaften wie die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt) und die AG sind eigene juristische Personen, bei denen die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist – ein klarer Vorteil gegenüber Einzelunternehmen und Personengesellschaften, bei denen Sie meist persönlich haften. Die GmbH überzeugt mit ihrem seriösen Standing bei einem Stammkapital von 25.000 €, die UG (haftungsbeschränkt) erlaubt den haftungsbeschränkten Einstieg bereits ab 1 €, und die AG eignet sich für besonders kapitalintensive Vorhaben. Welche Rechtsform für Ihre Selbstständigkeit in der Wellness- und Gesundheitsbranche die richtige ist, hängt von Haftungsrisiko, Kapital, Steuern und Wachstumsplänen ab. Treffen Sie diese Entscheidung nicht allein, sondern mit Steuerberatung, anwaltlichem Rat oder der IHK. Wenn Sie die fachliche Grundlage für Ihre eigene Praxis erst noch legen möchten, finden Sie bei der WIP-Akademie passende Wege – als Online-Ausbildung, Präsenzkurs in Berlin oder staatlich zugelassener Lehrgang mit Zertifikat.

Häufige Fragen zu Kapitalgesellschaften & Rechtsformen

Was ist eine Kapitalgesellschaft einfach erklärt?

Eine Kapitalgesellschaft ist ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei dem die Beteiligung am Kapital im Vordergrund steht. Sie ist als juristische Person rechtlich von ihren Eigentümern getrennt, und die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Zu den Kapitalgesellschaften zählen vor allem die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt) und die AG.

Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH?

Das gesetzliche Stammkapital einer GmbH beträgt 25.000 €. Bei der Gründung müssen davon mindestens 12.500 € tatsächlich eingezahlt werden, der Rest kann später folgen. Dieses Kapital dient als Haftungspolster der Gesellschaft gegenüber Gläubigern.

Worin unterscheiden sich UG und GmbH?

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine besondere Variante der GmbH und kann bereits ab 1 € Stammkapital gegründet werden, während die GmbH 25.000 € verlangt. Dafür muss die UG jährlich 25 % ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen. Erreicht diese Rücklage 25.000 €, kann die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt werden.

Wie werden Kapitalgesellschaften besteuert?

Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) sowie Gewerbesteuer auf ihre Gewinne – nicht die Einkommensteuer, die bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften greift. Die konkrete steuerliche Belastung hängt vom Einzelfall ab; eine steuerliche Beratung ist hier dringend zu empfehlen.

Welche Rechtsform eignet sich für eine eigene Wellnesspraxis?

Das hängt von Haftungsrisiko, Investitionen und Wachstumszielen ab. Wer solo und mit kleinem Budget startet, wählt oft das Einzelunternehmen; wer Haftungsschutz mit wenig Kapital möchte, die UG (haftungsbeschränkt); wer professionell mit Mitarbeitenden auftritt, häufig die GmbH. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht – ziehen Sie für Ihre Entscheidung Steuerberatung, Anwalt oder IHK hinzu.

Schützt eine GmbH wirklich vollständig vor Haftung?

Die GmbH schützt grundsätzlich vor dem allgemeinen unternehmerischen Risiko, da nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Dieser Schutz ist jedoch nicht grenzenlos: Bei Insolvenzverschleppung, nicht abgeführten Steuern oder Sozialbeiträgen, persönlich übernommenen Bürgschaften oder grob pflichtwidrigem Handeln können Geschäftsführer persönlich haften.

Quellen

  1. Wikipedia: Kapitalgesellschaft – Definition, Formen & Merkmale
  2. Wikipedia: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  3. Wikipedia: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Ulrich Pötter

Ulrich Pötter

Geschäftsführer & Ausbildungsexperte der WellnessInPerfektion WIP GmbH

Ulrich Pötter ist Gründer und Geschäftsführer der WellnessInPerfektion WIP GmbH und seit über 25 Jahren als staatlich anerkannter Therapeut tätig. Er ist Autor mehrerer staatlich zugelassener Fernlehrgänge (Klett-Verlag) und verantwortet die fachliche Qualität aller Lehrgänge.

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Über den Autor
Autorenbild Ulrich Pötter
Ulrich Pötter

Der Autor Ulrich Pötter ist selbst staatlich anerkannter Therapeut und Präventionsexperte. Seit über 20 Jahren beschäftigt er sich mit innovativen Ausbildungskonzepten in den Bereichen Massage, Fitness, Wellness, Heilpraktik und Prävention. Er hat fünf professionelle Akademien gegründet, bei denen er auch heute noch Geschäftsführer und Direktor ist.

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